Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Klassenfahrten sind für unsere Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrages. In diesem Zusammenhang bieten die Schulen regelmäßig Klassenfahrten in den verschiedenen Jahrgangsstufen an. Diese Reisen sind aus pädagogischer Sicht sinnvoll und für das Zusammenhalten und das gemeinsame Lernen wichtig. Nach der aktuellen Rechtsprechung ...
muss die Landesregierung den Lehrerinnen und Lehrer, die durch Klassenfahrten entstanden Kosten vollständig erstatten. Die Regel des freiwilligen Verzichtes durch die Lehrerinnen und Lehrer ist für rechtswidrig erklärt worden. Zukünftig können Klassenfahrten nur noch genehmigt werden, wenn die entstehenden Kosten vollständig erstattet werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Godde
Ratsfrau
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