Antrag gemäß § 4 in Verbindung mit § 15 GeschO/„Veräußerung von Erbpachtgrundstücken

veröffentlicht: 28.06.2017
Erstellt: Mittwoch, 28. Juni 2017 07:00
Veröffentlicht: Mittwoch, 28. Juni 2017 07:00

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der CDU-Fraktion beantragen wir für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. Juni 2017 nachfolgenden Punkt in der Tagesordnung zu berücksichtigen:

1. Bericht zur Veräußerung von Erbpachtgrundstücken

Zudem bitten wir darum im Rahmen des obigen Tagesordnungspunktes folgende Fragestellungen zu beantworten:

1. Am 20.Juli 2011 wurde durch den Rat der Stadt Herten der Beschluss gefasst mindestens 5 Erbpachtgrundstücke im Jahr zu veräußern. Wie sind die 94 Erbpachtnehmer über die Möglichkeit des Grundstückkaufs informiert worden?
2. Wie viele Grundstücke sind im Rahmen dieses Ratsbeschlusses seit 2012 veräußert worden?
3. Wurden Kaufanfragen von Erbpachtnehmern von Seiten der Stadt negativ beschieden? Wenn ja, warum war dieses der Fall?
4. Wie ist der Wert der zu veräußernden Erbpachtgrundstücke ermittelt worden? Ist diese Wertbildung den Käufern erläutert worden?
5. Welchem Verwaltungsbereich oblag die Umsetzung des Ratsbeschlusses?

Begründung:

Auf Grundlage verschiedener Ansprachen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Scherlebecker Bereich halten wir es für dringend geboten, im Sinne der Betroffenen Transparenz in das Verfahren zu bringen und über die Vorgehensweise der Verwaltung informiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave Fraktionsvorsitzender
Silvia Godde Ratsfrau