Antrag nach § 14 GeschO/ Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention

veröffentlicht: 08.10.2012
Veröffentlicht: Montag, 08. Oktober 2012 11:54

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

unter Bezugnahme der mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundenen Zielsetzung beantragt die CDU-Fraktion, die Einrichtung eines Inklusionsbeirates und die Einführung eines Inklusionsbeauftragten.

Begründung:

Mit der Vorlage Nr. 12/160 „Inklusion an Hertener Schulen" bekennt sich die Stadt Herten zum inklusiven Schulsystem. Wir begrüßen ausdrücklich die Zielrichtung, dass Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Teilhabe ohne Diskriminierung sichern. Inklusion darf nicht nur in Schulen stattfinden, sondern muss in allen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt werden. Dafür sind eine breite Öffentlichkeit und ein Umdenken in der Gesellschaft erforderlich. Ein Inklusionsbeirat würde die Aufgabe übernehmen, die Interessen von Menschen mit Behinderungen aktiv zu vertreten und darauf aufbauend, zu einer behindertengerechten Kommunalpolitik beitragen. Im Hinblick auf den demografischen Wandel wird die Zahl der Menschen mit Behinderung weiter ansteigen und somit auch die Notwendigkeit für unsere Stadt, deren Interessen stärker zu berücksichtigen und dies in den gefassten Beschlüssen auch umzusetzen.

Um aus städtischer Sicht diesen Prozess planerisch zu begleiten, gestalten und in allen Verwaltungsebenen zu etablieren, ist die Einführung eines Inklusionsbeauftragten dringend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde Ingrid Buttler
Ratsfrau Ratsfrau