Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Klassenfahrten sind für unsere Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrages. In diesem Zusammenhang bieten die Schulen regelmäßig Klassenfahrten in den verschiedenen Jahrgangsstufen an. Diese Reisen sind aus pädagogischer Sicht sinnvoll und für das Zusammenhalten und das gemeinsame Lernen wichtig. Nach der aktuellen Rechtsprechung ...

muss die Landesregierung den Lehrerinnen und Lehrer, die durch Klassenfahrten entstanden Kosten vollständig erstatten. Die Regel des freiwilligen Verzichtes durch die Lehrerinnen und Lehrer ist für rechtswidrig erklärt worden. Zukünftig können Klassenfahrten nur noch genehmigt werden, wenn die entstehenden Kosten vollständig erstattet werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welcher Etat steht den Schulen in Herten für die Reisekostenerstattung der Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung?
  2. War dieser Betrag in der Vergangenheit auskömmlich oder konnten geplante Klassenfahrten nur durch eine Verzichtserklärung der Lehrerinnen und Lehrer durchgeführt werden?
  3. Haben oder beabsichtigen Schulleitungen aus den geschilderten Gründen Klassenfahrten nicht zuzulassen?
  4. Wer trägt etwaige Stornokosten für eine bereits geplante bzw. gebuchte Reisen, die nicht durchgeführten werden können?

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde
Ratsfrau

Hier finden Sie die Antwort auf diese Anfrage (07.05.2013)

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