Anfrage gem. § 15 GeschO / „Soforthilfe für Kommunen“

veröffentlicht: 21.12.2012
Erstellt: Montag, 30. August 2010 22:03
Veröffentlicht: Freitag, 21. Dezember 2012 23:03

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie aus der Presse zu entnehmen war, beabsichtigt die neue Landesregierung über einen „Aktionsplan Kommunalfinanzen" eine Entlastung der städtischen Haushalte herbeizuführen. Vorrangiges Ziel der Landesregierung sei es, die Handlungsfähigkeit aller Kommunen zu sichern und deren Eigenverantwortung zu stärken. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für die CDU-Fraktion folgende Fragestellungen:

  1. Bei Umsetzung der geplanten Soforthilfe von 300 Millionen Euro auf Grundlage eines Nachtragshaushaltes würde sich welche konkrete Entlastung für Herten ergeben?
  2. Bei Umsetzung des so genannten „Stärkungspaktes Stadtfinanzen" sollen ab 2011 jährlich 300 bis 400 Millionen Euro für die Bewältigung der Altschulden zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Wie würde sich diese zusätzliche Entlastung auf die städtischen Finanzen konkret auswirken?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave
Fraktionsvorsitzender