Anfrage gemäß §15 GeschO/ „Sportanlage Westerholt“ - jetzt mit Antwort der Verwaltung

veröffentlicht: 05.12.2018
Erstellt: Mittwoch, 05. Dezember 2018 11:31
Veröffentlicht: Mittwoch, 05. Dezember 2018 12:29

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zum Vertragsentwurf der Verwaltung mit dem SV Westerholt ergeben sich aus Sicht der CDU-Fraktion folgende Fragen:

  1. Gab es Gespräche bezüglich eines Kompromisses in den strittigen Punkten?
  2. Falls nicht, wie sieht das weitere Vorgehen aus, um zu einem Vertragsabschluss zu gelangen?
  3. Während der Bauphase sollte das Vereinsheim ca. 14 Tage von der Wasserversorgung abgeschnitten sein. Dieser Zustand zog sich jedoch über drei Monate hin. Zudem wurde der Strom im Vereinsheim mehrfach ohne Ankündigung abgestellt, was einen Ausfall der Kühltruhen nach sich zog. Dieses führte zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung des Vereins. Wie soll der Schaden ausgeglichen werden?
  4. Durch die Baumaßnahme sind erhebliche Beschädigungen am Vereinsheim entstanden. Sind diese schon durch die Verwaltung begutachtet worden? Wie hoch sind die Kosten? Wie sollen diese verrechnet werden? Wer haftet für den Schaden?

 Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Piwek
Ratsherr

Antwort der Verwaltung