Anfrage gem. § 15 GeschO/ "Schulentwicklung"

veröffentlicht: 02.08.2017
Erstellt: Dienstag, 01. August 2017 22:00
Veröffentlicht: Mittwoch, 02. August 2017 07:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  

Bezug nehmend auf die Presseberichterstattung der Hertener Allgemeinen Zeitung vom 15. Juli 2017, worin die Problematik der ansteigenden Schülerzahlen und den damit einhergehenden Herausforderungen für die Stadt Herten in den nächsten Jahren beschrieben wurden, ergeben sich für die CDU-Fraktion nachfolgende Fragestellungen:

1. Welche Fähigkeiten werden in den Schuleingangstests, die von den Schulanwärtern absolviert werden müssen, abgefragt?
2. Sind diese Tests einheitlich oder gibt es Handlungsspielräume für die einzelnen Schulen? Wenn es Handlungsspielräume gibt, wie sehen diese aus und in welchen Kompetenzbereichen des Schuleingangstests sind diese möglich, um einen reibungslosen Einstieg in den Schulalltag nicht zu gefährden?
3. Gibt es Kinder, die diesen Test nicht bestehen? Wenn ja, wie viele sind davon betroffen und wo liegen die Gründe dafür bzw. welche Defizite wurden festgestellt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Zwei Jahre vor der Einschulung bzw. bei Einschulung werden für alle Kinder durch Sprachstandfeststellungen die Kompetenzen in der deutschen Sprache ermittelt, damit vorhandene Defizite frühzeitig erkannt werden und entsprechende Fördermaßnahmen durchgeführt werden können.

4. Wie viele Kinder, mit und ohne Migrationshintergrund, bedürfen zielgerichteter Fördermaßnahmen in der deutschen Sprache vor Schulbeginn?
5. Wie sehen diese Maßnahmen aus und wie werden die Eltern der Kinder mit in die Fördermaßnahmen einbezogen?
Die Beschulung von geflüchteten Kindern ohne Deutschkenntnisse stellt eine große pädagogische Herausforderung dar.
6. Gibt es für diese Gruppen von Kindern spezielle Vorbereitungsklassen? Wenn ja, gibt es diese an jeder Schule?
Wenn nein, wie werden dann die nicht vorhandenen Deutschkenntnisse vermittelt?
7. Welche Qualifikationsmaßnahmen haben die Lehrkräfte bei der Beschulung zugewandeter Kinder erhalten?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde Ratsfrau
Melanie Kiefer Ratsfrau