Anfrage gem. § 15 der GeschO /Gebührenentwicklung (jetzt mit Antwort der Verwaltung)

veröffentlicht: 05.08.2013
Erstellt: Montag, 05. August 2013 07:30
Veröffentlicht: Montag, 05. August 2013 07:30

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die zum Thema Gebührenentwicklung durchgeführte Bürgerbeteiligung hatte zum Ergebnis, dass Veränderungen am Angebot zugunsten möglicher Gebührensenkungen bei den kostenrechnenden Einrichtungen nicht gewünscht sind. 

Dennoch darf dies kein Freibrief für Verwaltung und ZBH, für alljährlich weitere Gebührensteigerungen, sein. Die demographische Entwicklung führt in Herten seit Jahren zu spürbaren Einwohnerverlusten. Die Infrastruktur bleibt aber gleich oder wird sogar durch Neubaugebiete noch erweitert. Die Folgekosten dieser Infrastruktur müssen von immer weniger Gebührenpflichtigen getragen werden.

In den nächsten Sitzungsfolgen stehen nunmehr wieder einmal Gebührenentscheidungen an. 

Insofern bitten wir zeitnah um Beantwortung folgender Fragen: 

  1. Hat die Bürgerentscheidung unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf die Gebühren?
  2. Welche Vorkehrungen trifft die Stadt Herten zur dauerhaften Stabilisierung der Gebühren kostenrechnender Einrichtungen auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung?
  3. Gibt es Faktoren, die mittelfristig erkennbar die bestehende Gebührenstruktur messbar beeinflussen werden (z.B. Abfallmengenentwicklung, Deponie-/Verbrennungskosten u.ä.)?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grave
Fraktionsvorsitzender

Hier finden Sie die Antwort auf diese Anfrage (30.10.2013)