Außerkraftsetzung der Fristensatzung zur Durchführung der Dichtheitsprüfung

veröffentlicht: 21.05.2013
Erstellt: Dienstag, 21. Mai 2013 06:32
Veröffentlicht: Dienstag, 21. Mai 2013 06:32
Aufatmen bei allen Hertener Eigenheimbesitzern! Der gesunde Menschenverstand setzt sich letztendlich durch. 

In der Ratssitzung am 15. Mai wurde dem Antrag der CDU-Fraktion zur Ausserkraftsetzung der Fristensatzung zur Dürchführung der Dichtheitsprüfung in vollem Umfang gefolgt.

Unter anderen wurden folgende Beschlüsse in der Ratssitzung verabschiedet:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung der der Stadt Herten zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW – Hertener Fristensatzung – vom 19.10.2011 sowie die Abwasserbeseitigungssatzung Stadt Herten vom 17.02.2010 dem Landesrecht anzupassen und in Abhängigkeit der inhaltlichen Festlegung der durch den Landesgesetzgeber angekündigten Rechtsverordnung im Herbst 2013 in die Beratung einzubringen. 

2. Der Vollzug der bestehenden Anforderung einer fristgerechten Vorlage von Dichtheitsprüfnachweisen wird ausgesetzt. Die Anforderung ergibt sich aus der 1. Änderung der Satzung der Stadt Herten zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW – Hertener Fristensatzung – vom 19.10.2011. 

Da mittlerweile durch Experten bestätigt wurde, dass von leicht defekten Abwasserleitungen keine Gefahr für das Grundwasser - außerhalb von Wasserschutzgebieten- ausgeht, ist die Hertener CDU-Fraktion der Meinung, dass sich dieses Thema damit höchstwahrscheinlich für die Zukunft erledigt hat.