Antrag gem. § 13 GeschO /Konzept schulische Inklusion

veröffentlicht: 29.09.2014
Erstellt: Sonntag, 28. September 2014 22:00
Veröffentlicht: Montag, 29. September 2014 08:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,   

Anfang Juli diesen Jahres hat der Landtag NRW das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion verabschiedet. Das Finanzierungsmodell ist damit gesetzlich verankert und am 1. August 2014 in Kraft getreten. Ab dem Schuljahr 2014/2015 gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen als Schulträger Landeszuschüsse über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Damit stehen die Städte in der Pflicht, die schulische Inklusion voranzutreiben. 

Grundsätzlich ist eine gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wünschenswert. Dies darf aber nicht zu Lasten der Qualität und der vorhandenen Ressourcen gehen. Somit kann eine inklusive Beschulung nicht als alleinige Lösung für alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf angesehen werden.

Namens der CDU Fraktion beantragen wir in diesem Zusammenhang, die Erstellung eines Konzeptes für die schulische Inklusion unter Berücksichtigung der geplanten Landeszuschüsse. Dabei soll der Bestand der Förderschule ebenso Berücksichtigung finden, wie die geplante inklusive Beschulung in Regelschulen.

 Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde Ratsfrau
Melanie Kiefer Ratsfrau