Antrag gem. § 14 GeschO / Streichung der Planstelle für den Berater zur Durchführung der Dichtheitsprüfung

veröffentlicht: 28.06.2013
Erstellt: Donnerstag, 27. Juni 2013 22:00
Veröffentlicht: Freitag, 28. Juni 2013 08:08

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

im Namen der Hertener CDU-Fraktion stelle ich folgenden Antrag: 

Die zurzeit nicht besetzte Stelle des Beraters zur Durchführung der Dichtheitsprüfung wird nicht wieder besetzt und aus dem Stellenplan gestrichen. Die entfallenden Personalkosten werden im Haushalt 2014 als Einsparung ausgewiesen. 

Begründung:

Der NRW-Landtag hat Anfang 2013 den § 61 Landeswassergesetz in einer deutlich geänderten Fassung beschlossen. Eine Dichtheitsprüfung ist danach nur noch in Wasserschutzgebieten zwingend vorgeschrieben. Den Kommunen bleibt es dabei jedoch vorbehalten, in eigenen Satzungen die Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung festzulegen. Es macht jedoch keinen Sinn, die Menschen in einer strukturschwachen Region unnötig zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen

Ratsherr
Winfried Kunert