Anfrage gem. § 15 der GeschO /Sozialbestattungen

veröffentlicht: 03.09.2014
Erstellt: Mittwoch, 03. September 2014 08:37
Veröffentlicht: Mittwoch, 03. September 2014 08:01

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

 

tritt ein Todesfall ein, sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Es gibt immer mehr Familien, die mit der Finanzierung eines würdevollen Begräbnisses überfordert sind. Vermehrt kommt es zu Sozialbestattungen oder ordnungsbehördlichen Bestattungen, wenn der Verstorbene keine Angehörigen mehr hat beziehungsweise diese nicht ermittelt werden können. 

 

Die CDU Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachstehender Fragen:

 

  1. Wie hat sich die Zahl der Sozialbestattungen und ordnungsbehördlichen Bestattungen in den letzten 3 Jahren entwickelt?
  2. Welche Kosten sind der Stadt Herten dafür in den jeweiligen Jahren entstanden?
  3. Wie hoch ist der Anteil der Sozialbestattungen und ordnungsbehördlich angeordneten Bestattungen an allen Beisetzungen in Herten im Jahresdurchschnitt?
  4. Welche Leistungen werden sozial bedürftigen Angehörigen bei Sozialbestattungen zuerkannt?
  5. Wie lange dauert die Prüfung zur Gewährung eines Zuschusses zu den Bestattungskosten?
  6. Welche Leistungskriterien hat die Stadt Herten für eine würdevolle Sozialbestattung festgelegt? 

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Godde
Ratsfrau