Anfrage nach § 15 GeschO / Gebührenbescheide der Stadt Herten

veröffentlicht: 19.03.2013
Erstellt: Dienstag, 19. März 2013 23:00
Veröffentlicht: Dienstag, 19. März 2013 23:00

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit dem Jahreswechsel kommt bei der Stadt Herten eine neue Software zur Erstellung von Gebührenbescheiden zum Einsatz. Diese Software soll fehlerbehaftet sein, so dass zum Teil falsche Gebührenbescheide an die Bürger versandt wurden.

 

Namens der CDU-Fraktion bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

           1. Welche Gebührenbereiche sind davon betroffen?

 

           2. Wie viele Bürger haben falsche Gebührenbescheide erhalten?

 

              3. Durch welche Maßnahmen werden die Gebührenbescheide seitens der zuständigen Stelle korrigiert?

 

           4. Was müssen Bürger unternehmen, wenn sie der Meinung sind, einen falschen Gebührenbescheid erhalten zu haben?

 

             5. Was unternimmt die Verwaltung um sicher zu stellen, dass künftig keine falschen Gebührenbescheide mehr versandt werden?

 

           6. Welche Kosten werden durch diese fehlerhaften Gebührenbescheide der Stadt und den betroffenen Bürgern entstehen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Theo Kösters Ingrid Buttler
Ratsherr Ratsfrau